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Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) DE

Hier findest du alle Informationen bezüglich der Registrierkasse in easyWerkstatt mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)

Heute aktualisiert

Du brauchst eine TSE, wenn:

  • Deine Werkstatt Bargeld, EC-/Kreditkarten oder andere Zahlungsarten entgegennimmt, die wie Barzahlung gelten.

  • Du dafür ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse nutzt (auch PC-Kassen, Tablets, Smartphones mit Kassensoftware zählen dazu).

Warum ist eine TSE nötig?

Die TSE wurde eingeführt, um Manipulationen an Kassendaten zu verhindern. Sie ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der „Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV), die seit 1. Januar 2020 gilt. Ziel ist es, Steuerhinterziehung durch nachträgliche Änderungen an Kassendaten zu unterbinden.

Was muss ich in easyWerkstatt tun?

Um die TSE-Funktion in easyWerkstatt zu nutzen musst du dies einmalig aktivieren.

  • Wenn du den Basistarif nutzt, dann kannst du direkt unter Optionen - Buchhaltung im Reiter Registrierkasse das passende Zusatzpaket "Registrierkasse (TSE)" dazubuchen

  • Du hast den Komplett- oder Premium Plus Tarif? Dann ist die Funktion bereits integriert

Nun aktiviere die TSE ⬇️

Wie aktiviere ich die TSE in easyWerkstatt?

1. Klicke auf unter Optionen - Buchhaltung im Reiter Registrierkasse auf "Registrierkasse aktivieren"

2. Ließ dir die folgende Erklärung aufmerksam durch und bestätige mit "Jetzt aktivieren"

Wie melde ich easyWerkstatt als neues elektronisches Aufzeichnungssystem?

Nach der Aktivierung bist du verpflichtet die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)) innerhalb eines Monats in "Mein ELSTER" einzutragen oder dies von deiner Steuerberatung erledigen zu lassen. ➡️ Ausfüllanleitung vom Bundesfinanzministerium

Aktuell gelten folgende Übergangsfristen:

  • Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden:

    → Meldung bis spätestens 31.07.2025.

  • Systeme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden:

    → Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung.

Die notwendigen Daten dazu findest du nach der Aktivierung unter Daten zur Meldung des elektronischen Kassensystems

Es werden dir die Daten des Elektronischen Aufzeichnungssystems (easyWerkstatt) und der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) angezeigt, die du bei der Meldung benötigst.

Muss ich sonst noch etwas melden?

Nach der erfolgreichen Meldung gibt es zwei weitere Fälle, in denen du die Finanzbehörde informieren musst:

  1. Änderung der Unternehmensdaten

    Ändern sich Deine Unternehmensdaten (Geschäftsführer, Firmensitz, Unternehmensform etc.) nimmst Du die Meldung ebenso vor wie bei der Erstmeldung.

  2. Abmeldung eines elektronischen Aufzeichnungssystems

    Bei Abmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems – z.B. bei Anbieterwechsel oder Betriebsauflösung – muss spätestens einen Monat nach der Außerbetriebnahme der Kasse eine manuelle Abmeldung erfolgen. Gehe hier ebenso vor wie bei der Erstmeldung.

Sind noch Fragen offen geblieben?

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