‼️Bitte halte vorab immer Rücksprache mit deinem Steuerberater, wie du bei Mehrzahlungen vorgehen sollst. Denn je nach Land und Trinkgeldempfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) gelten andere steuerrechtliche Verpflichtungen. Merke: In der Schweiz kann auch der Arbeitgeber eine Mehrzahlung als Trinkgeld verbuchen, falls das Trinkgeld nicht mehr wie 10 % vom Gehalt ist‼️
Überzahlungen sind für den Arbeitgeber steuerpflichtig.
Trinkgeld ist für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Wechselgeld und Trinkgeld sind in der Handhabung gleich.
Beispiel:
Rechnungsbetrag ist 300 € und Kunde bezahlt 320 €
Überzahlung- steuerpflichtig für Arbeitgeber
ℹ️ Behält der Arbeitgeber die Mehrzahlung (in unserem Beispiel 20 €) ein, ist dieser Betrag steuerpflichtig und wird mit dem regulären Steuersatz versteuert. Gehe hierzu wie folgt vor:
Öffne die betroffene Rechnung
Klicke oben rechts auf Zahlung erfassen
Trage den tatsächlichen Zahlungsbetrag ein (in unserem Beispiel 320 €) und wähle auf der rechten Seite als Überzahlung verbuchen aus
Klicke auf Zahlung erfassen
💡 Bei der Zahlungsart Bar wird der gesamte Zahlungsbetrag (320 €) in den Einnahmen und im Kassenbuch erfasst.
💡Die Rechnung wird nun als offen angezeigt, da in unserem Beispiel 320 € erfasst wurden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, gegebenenfalls eine Rückzahlung zu verbuchen.
5. Wenn keine Rückzahlung erfolgen soll, klicke auf "Mehr" und wähle "Als bezahlt markieren", um den Rechnungsstatus entsprechend zu ändern.
💡 Anschließend wird die Rechnung als "bezahlt" angezeigt, fertig!
Wechselgeld (ist das Rückgeld bei Barzahlungen)
ℹ️ Mit dieser Funktion kannst du easyWerkstatt das Wechselgeld automatisch berechnen lassen. Gehe hierzu wie folgt vor:
Öffne die betroffene Rechnung
Klicke oben rechts auf Zahlung erfassen
Trage den tatsächlichen Zahlungsbetrag ein (hier in unserem Beispiel 320 €) und wähle auf der rechten Seite als Wechselgeld auszahlen aus
Klicke auf Zahlung erfassen
💡 Eine Zahlung über den offenen Rechnungsbetrag von 300 € wird erstellt und der Rechnungsstatus auf bezahlt gesetzt.
💡 Die Zahlung über 300 € wird auch im Kassenbuch sichtbar erfasst, fertig!
Trinkgeld (nicht steuerpflichtig für Arbeitnehmer)
ℹ️ Behält der Arbeitnehmer die Mehrzahlung (in unserem Beispiel 20 €) ein, ist dieser Betrag steuerfrei. Gehe hierzu wie folgt vor:
Öffne die betroffene Rechnung
Klicke oben rechts auf Zahlung erfassen
Trage den tatsächlichen Zahlungsbetrag ein (hier in unserem Beispiel 320 €) und wähle auf der rechten Seite als Trinkgeld verbuchen aus
Klicke auf Zahlung erfassen
💡 Eine Zahlung über den offenen Rechnungsbetrag von 300 € wird erstellt und der Rechnungsstatus auf bezahlt gesetzt.
💡Die Zahlung über 300 € wird auch im Kassenbuch sichtbar erfasst, fertig!
Fehlt dir ein Inhalt oder hast du Fragen? Melde dich einfach bei uns, wir helfen dir gerne weiter und freuen uns über dein Feedback! 😊
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