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Information zur Rechnungskopie (DE)
Information zur Rechnungskopie (DE)
Vor über einer Woche aktualisiert

Seit 2012 ist es in Deutschland nicht mehr erforderlich, ein Duplikat von einer Rechnung mit dem Vermerk "Kopie" zu kennzeichnen.

"Werden für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen ausgestellt, ohne dass sie als Duplikat oder Kopie gekennzeichnet werden, schuldet der Unternehmer den hierin ausgewiesenen Steuerbetrag nach § 14c Absatz 1 UStG (vgl. Abschnitt 14c.1 Absatz 4 UStAE). Dies gilt jedoch nicht, wenn inhaltlich identische (s. § 14 Absatz 4 UStG) Mehrstücke derselben Rechnung übersandt werden.“ (Bundesministerium der Finanzen, 2. Juli 2012, Seite 4, Abs. 2)

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