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Registrierkasse Deutschland TSE
Registrierkasse Deutschland TSE

Informationen und Erklärungen zur Deutschen Registrierkasse.

Vor über 6 Monaten aktualisiert

Hinweis: Die KassenSichV ist nicht gleichzusetzen mit einer Registrierkassenpflicht. Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant.

Quellen:

Kassensicherheitsverordnung

KassenSichV (Abgekürzt) ist eine Verordnung vom Finanzministerium, die neuen Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Ab dem 30.09.2020 müssen Registrierkassen in Deutschland, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss. Die Sicherheitseinrichtung muss für die Registrierkasse für jede Transaktion erreichbar sein.

Die KassenSichV ist nicht gleichzusetzen mit einer Registrierkassenpflicht. Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht und sie ist derzeit nicht geplant.

GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind lediglich eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Sie haben daher auch nicht die durchsetzbare Wirkung einer Verordnung oder eines Gesetzes. Dennoch ist jeder Gewerbetreibende gesetzlich gemäß der Abgabenordnung zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verpflichtet. Zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der GoBD gehört die Unveränderbarkeit der Kassenbelege sowie eine Einzelaufzeichnungspflicht.

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Die in der Verordnung vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung ist für die Erstellung der Signatur und die Speicherung des Journals zuständig. Die Sicherheitseinrichtung muss für die Registrierkasse für jede Transaktion erreichbar sein.

Kassen mit Cloud TSE (easyWerkstatt)

Browser Kassen und einige iPad Kassen können nur mit Cloud TSE arbeiten. Wenn die technische Sicherheitseinrichtung nicht mehr erreichbar ist, weil die Internetverbindung unterbrochen ist, darf die Kasse zwar vorübergehend weiter betrieben werden, der Unternehmer hat aber unverzüglich die Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung (inklusive der Belegsignatur) schnellstmöglich wieder eingehalten werden. Die Belege werden in der Zwischenzeit entsprechend gekennzeichnet.

Bargeldlose Kassen

Die Kassensicherungsverordnung gilt auch für bargeldlose Kassen, die bargeldähnliche Zahlungsvorgänge abwickeln wie Geldkarten, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern, sowie an Gelds statt angenommener Gutscheine, Gutscheinkarten, Bons, und dergleichen.

Zusammenfassung

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Stichwörter: GOBD, GoBD, Webkasse

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