Information zur Datenschutzerklärung
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gilt seit Ende Mai 2018. Die DSGVO wurde eingeführt, damit Unternehmen mit personenbezogenen Daten sorgsamer umgehen und nur die wichtigsten Daten speichern. Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen Personen (dessen Daten verarbeitet werden) über ihre Rechte aufklären müssen.
Informations- und Aufklärungspflicht
Unternehmen müssen die Kunden darüber informieren, dass sie deren Daten erfassen bzw. darüber aufklären, wie und welche Daten gespeichert werden. Dazu zählt auch, wie mit den Daten umgegangen wird.
Folgende Informationen müssen enthalten sein
Was wird gespeichert?
Warum und wozu werden genau diese Daten gespeichert?
Wo und wie werden die Daten gespeichert?
Wer hat Einsicht und an wen werden Daten weitergegeben?
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Welche Rechte hat die betroffene Person?
Wie und wo kann die betroffene Person Löschung und Änderung verlangen?
Informationspflicht in der KFZ-Werkstätte
In Werkstätten werden personenbezogene Daten in erster Linie zur Abwicklung des Geschäftes benötigt. Die Informationspflicht betrifft alle Tätigkeiten, zu denen der Betrieb Personendaten benötigt.
Hinweis: Nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter und Lieferanten sind betroffene Personen.
Gängige Tätigkeiten in einer KFZ-Werkstätte
Teile bestellen (auch Daten der Lieferanten sind Personendaten)
Erstellen von Angeboten
Erstellung von Rechnungen
§57a oder TÜV Überprüfung
Aussendung von Angeboten/Erinnerungen
Information zum Zeitpunkt der Datenerfassung
Die Kunden müssen immer zuverlässig über die Datenerhebung informiert sein. Eine Möglichkeit ist der Datenschutzaushang. Dieser muss für jeden Kunden gut leserlich platziert werden. Ein guter Platz ist beim Eingang oder bei der Fahrzeugannahme.
Vorlage Datenschutzaushang
Word Vorlage downloaden und Werkstatt Daten eintragen: Vorlage_Datenschutzaushang.docx
Kundenbezogene Datenschutzerklärung
Das Informationsblatt zur DSGVO in einer Werkstatt kann für jeden Kunden einzeln ausgedruckt werden. Beim Erstbesuch soll dieses Informationsblatt dem Kunden ausgehändigt und von ihm unterschrieben werden.
Vorlage für Datenschutzerklärung
Word Vorlage downloaden und Werkstatt Daten eintragen: Vorlage_Datenschutzerklärung.docx
Hinweis: Die Vorlagen wurden vom DSGVO-Experten und Datenschutzbeauftragten Rechtsanwalt Dr. Christian Zeilinger ausgearbeitet und speziell auf KFZ-Werkstätten abgestimmt. Die Vorlage soll als Basis angesehen werden und muss bei Anpassungen von einem DSGVO Experten geändert werden.
Weiterführende Informationen
Checkliste der WKO: EU-Datenschutz-Grundverordnung:Checkliste
Webseite der Datenschutzbehörde: www.dsb.gv.at
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Stichwörter:
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