Beschreibung Altteilsteuer
Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen, Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Altteilsteuer)
Das bedeutet, in Deutschland müssen Werkstätten für Teile die aus einem Kundenfahrzeug ausgebaut und wiederverwendet (aufbereitet) werden, mit 10 % vom Listenpreis eines gleichwertigen Neuteils berechnet werden.
Beispiel-Rechnung
Öffne Optionen und Buchhaltung. Stelle sicher, dass es einen Steuersatz mit 0,00 % und einen mit 19 % gibt.
Öffne Rechnungen und erstelle eine neue Rechnung.
Position 1: Trage das Austauschteil und den Preis ein. Wähle den Standardsteuersatz 19 %.
Position 2: Trage die Altteilsteuer mit 10% des Austauschteil-Preises ein. Wähle den Steuersatz 19 %.
Position 3: Trage die Altteilsteuerausgleich und den 10% Preis mit MINUS EIN STÜCK ein. Wähle den Steuersatz 0 %. (Position 2 wird ausgeglichen.)
Außerdem solltest du einen Hinweis bezüglich der Altteilsteuer im Kundentext einfügen:
„Rechnung enthält XX EUR (Umsatz)Steuer auf Altteile gem. Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE“
Du kannst diesen Text auch speichern, damit du ihn in der nächsten Rechnung mit Altteilsteuer einfach wieder einfügen kannst.
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