Als Mechaniker darfst du unter bestimmten Bedingungen ein Auto so lange behalten, bis die Rechnung bezahlt ist. Wie genau das funktioniert, hängt zwar vom jeweiligen Land ab – in Österreich, Deutschland und der Schweiz ist es jedoch grundsätzlich ähnlich geregelt. Weitere Informationen dazu findest du in einem unserer Blogartikeln.
⁉️ Bei Unsicherheiten oder Streitfällen solltest du frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um deine Rechte korrekt durchzusetzen und mögliche Risiken zu vermeiden.
Österreich
Rechtsgrundlage:
Werkstätten sind berechtigt, ein Fahrzeug zurückzubehalten, bis die Reparaturkosten vollständig bezahlt sind.
Voraussetzungen:
Die Forderung muss aus demselben Reparaturauftrag stammen (konnexe Forderung)
Dem Kunden muss nachweislich mitgeteilt worden sein, dass das Auto nur gegen Zahlung herausgegeben wird.
Die Rechnung muss überfällig sein.
Vorgehen in der Werkstatt:
Fahrzeug bis zur Bezahlung der Rechnung zurückhalten.
Den Kunden schriftlich informieren, dass das Auto nur gegen Zahlung ausgegeben wird (z. B. Einschreiben mit Rückschein).
Deutschland
Rechtsgrundlage:
Werkstätten sind berechtigt, ein Fahrzeug zurückzubehalten, bis die Reparaturkosten vollständig bezahlt sind.
Voraussetzungen:
Die Forderung muss aus demselben Reparaturauftrag stammen.
Dem Kunden muss nachweislich mitgeteilt worden sein, dass das Auto nur gegen Zahlung herausgegeben wird.
Rechnung muss überfällig sein.
Vorgehen in der Werkstatt:
Das Fahrzeug darf nur gegen vollständige Zahlung herausgegeben werden.
Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei Nichtzahlung Standgebühren anfallen können (ca. 12,50 €/Tag).
Zulassungsbescheinigung Teil I darf als Pfand zurückbehalten werden, sofern keine Zahlung erfolgt.
Schweiz
Rechtsgrundlage:
Werkstätten sind berechtigt, ein Fahrzeug zurückzubehalten, bis die Reparaturkosten vollständig bezahlt sind.
Voraussetzungen:
Die Forderung muss aus demselben Reparaturauftrag stammen.
Dem Kunden muss nachweislich mitgeteilt worden sein, dass das Auto nur gegen Zahlung herausgegeben wird.
Rechnung muss überfällig sein.
Vorgehen in der Werkstatt:
Fahrzeug darf zurückbehalten werden, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist.
Auch bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Rechnung bleibt dieses Retentionsrecht bestehen.
Sollten aus Sicht des Werkstattkunden ungerechtfertigte Kostenanteile bestehen, kann er diese auf dem Gerichtsweg zurück fordern.
ℹ️ Tipps für Mechaniker: Vorgehen bei Nichtzahlung
Sage dem Kunden klar: „Das Fahrzeug bleibt, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist.“
2. Dokumentation:
Fotos vor/nach der Reparatur machen.
Detaillierte Rechnungen und gesamte Kommunikation festhalten.
3. Fälligkeit & Mahnung:
Rechnung muss fällig sein (Datum auf der Rechnung).
Nachweisbare Mahnung senden (z. B. per Einschreiben) mit kurzer Frist (ca. 14 Tage).
Informiere den Kunden (am besten schriftlich), dass du von deinem Einbehaltungsrecht Gebrauch machst und das Fahrzeug nur gegen vollständige Zahlung herausgegeben wird.
4. Einbehaltung des Fahrzeugs:
Kunden schriftlich informieren.
Fahrzeug darf bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden.
5. Standgebühren:
Für nicht abgeholte Fahrzeuge angemessene Stand- oder Lagerkosten berechnen.
Kosten in AGB oder Reparaturauftrag festhalten.
Standkosten sind durch das Zurückbehaltungsrecht abgesichert.
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